Biosecurity Measures
Benachrichtigung betroffener Imkerinnen und Imker bei einem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut
Meldung an das Veterinäramt
Der Verdacht auf oder der Nachweis der Amerikanischen Faulbrut (AFB) ist in Deutschland unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. AFB ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Nach Eingang der Meldung veranlasst das Veterinäramt die erforderlichen Untersuchungen und entscheidet über die weiteren Bekämpfungsmaßnahmen.
Information betroffener Imkerinnen und Imker
Wird ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bestätigt, informiert das Veterinäramt die betroffenen Imkerinnen und Imker im Rahmen der geltenden tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Gegebenenfalls wird ein Sperrbezirk eingerichtet und es werden Maßnahmen zum Schutz der Bienenvölker angeordnet. Dazu können unter anderem Einschränkungen des Verbringens von Bienenvölkern sowie weitere Untersuchungen gehören.
Bedeutung der Registrierung von Bienenständen
Damit Imkerinnen und Imker im Falle eines Ausbruchs in ihrer Umgebung informiert werden können, ist es wichtig, alle Bienenstände entsprechend den geltenden rechtlichen Vorgaben beim zuständigen Veterinäramt zu registrieren bzw. zu melden. Nur so können betroffene Betriebe im Seuchenfall zuverlässig erreicht und notwendige Schutzmaßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden.
Zusammenarbeit mit den Behörden
Imkerinnen und Imker sollten die angeordneten Maßnahmen des Veterinäramtes unterstützen und alle erforderlichen Informationen zu ihren Bienenständen bereitstellen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und den Bienensachverständigen trägt wesentlich dazu bei, die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu begrenzen.
Warnhinweis
Die Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt ist obligatorisch und sollte unverzüglich nach positivem Befund erfolgen. Die Benachrichtigung benachbarter Imkerinnen und Imker sowie die Einrichtung eines Sperrbezirks erfolgen in Deutschland durch das zuständige Veterinäramt. Die behördlichen Anordnungen sind verbindlich und haben Vorrang vor allgemeinen Handlungsempfehlungen.
Warning
Die Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt ist obligatorisch und sollte unverzüglich nach positivem Befund erfolgen.
In the end you place a “!” saying that it is obligatory to contact the responsible vetenarian institution immediately after a positiv report. I would suggest to change into “immediately after a confirmed suspicion”. Also in the first point you mention that confirmation is possible through laboratory analysis. I would suggest to mention already there to contact the competent authorities, which will investigate the situation, inspect the suspected colonies, take samples and initiate laboratory analysis.