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Biosecurity Measures

Innovationen zum Managment des Predatorendrucks durch Hornissen

17 Dec 2025
Best practice

Der zunehmende Predatorendruck durch Hornissen, insbesondere durch die invasive Asiatische Hornisse (Vespa velutina), stellt Imkereien vor große Herausforderungen. Die Hornissen jagen gezielt vor den Fluglöchern von Bienenvölkern und fangen dort heimkehrende oder ausfliegende Arbeiterinnen ab. Neben dem direkten Verlust einzelner Bienen entsteht vor allem ein indirekter Schaden: Die Bienen reduzieren ihr Sammelverhalten, bleiben häufiger im Stock und tragen dadurch weniger Nektar und Pollen ein. Dies kann die Volksentwicklung, die Honigleistung und die Überwinterungsfähigkeit beeinträchtigen.

Ein wirksames Management sollte daher aus zwei Ebenen bestehen: Zum einen aus der allgemeinen Bekämpfung und Eindämmung der Hornissenpopulation, vor allem durch Nestlokalisierung und Nestentfernung. Zum anderen aus Maßnahmen, die der Imker direkt am Bienenstand ergreifen kann, um seine Völker vor dem unmittelbaren Jagddruck zu schützen.

1. Generelle Bekämpfung und Populationsmanagement

© LEONIDAS CHARISTOS

Die generelle Bekämpfung zielt darauf ab, Hornissennester möglichst frühzeitig zu finden und fachgerecht zu entfernen. Dies ist besonders wichtig, bevor im Spätsommer und Herbst neue Geschlechtstiere entstehen. Werden Nester erst spät entdeckt, können bereits Jungköniginnen produziert worden sein, die im nächsten Jahr neue Völker gründen. Die Bekämpfung einzelner jagender Hornissen am Bienenstand ist daher meist nur kurzfristig wirksam. Langfristig entscheidend ist die Lokalisierung und Entfernung der Nester.

Eine wichtige Innovation ist der Einsatz von Drohnen zur Nestlokalisierung. Hornissennester befinden sich häufig hoch in Bäumen, in dichtem Bewuchs, an Gebäuden oder an schwer zugänglichen Orten. Drohnen können solche Bereiche aus der Luft absuchen und dabei Bildmaterial oder Wärmebildaufnahmen liefern. Besonders bei großen Nestern im späteren Jahresverlauf kann dies die Suche deutlich erleichtern. Drohnen ermöglichen es, größere Flächen schneller zu kontrollieren und gefährliche Such- oder Kletterarbeiten zu reduzieren. Grenzen bestehen jedoch bei dichtem Laub, schlechter Sicht, ungünstigem Wetter oder Nestern, die in Gebäuden oder sehr verdeckt angelegt wurden.

Ein weiterer vielversprechender Ansatz ist die Telemetrie. Dabei werden einzelne Hornissen gefangen, mit kleinen Sendern ausgestattet und anschließend wieder freigelassen. Da die Tiere nach der Jagd oder Nahrungssuche zum Nest zurückkehren, kann ihr Flugweg verfolgt werden. Auf diese Weise lässt sich der Neststandort oft gezielter bestimmen als durch reine Sichtbeobachtung. Telemetrie ist besonders hilfreich, wenn Nester in unübersichtlichem Gelände liegen. Allerdings ist die Methode technisch aufwändig, benötigt geschultes Personal und geeignete Sender, die leicht genug sind, damit die Hornissen noch fliegen können.

Auch KI-gestützte Systeme können bei der allgemeinen Bekämpfung eine Rolle spielen. Denkbar sind automatische Bildanalysen zur Erkennung von Hornissen, die Auswertung von Fundmeldungen oder die Modellierung von Risikogebieten. Wenn viele Sichtungen gemeldet werden, kann KI helfen, diese Daten schneller zu sortieren, Verdachtsfälle zu priorisieren und Suchteams gezielter einzusetzen. Solche Systeme ersetzen jedoch keine fachliche Kontrolle, sondern dienen vor allem als unterstützendes Werkzeug für Monitoring und Organisation.

Zur eigentlichen Nestbekämpfung gibt es verschiedene professionelle Verfahren. Je nach Lage des Nestes können Lanzen- oder Injektionssysteme eingesetzt werden, mit denen das Nest aus sicherer Entfernung behandelt wird. Teilweise werden physikalische Verfahren wie heißes Wasser oder andere Methoden diskutiert, die ohne klassische Insektizide auskommen sollen. Auch Ansätze mit Aktivkohle oder anderen Substanzen werden erwähnt. Wichtig ist dabei, dass die Nestbekämpfung immer fachgerecht und unter Beachtung von Sicherheits- und Umweltaspekten erfolgt. Hornissennester können sehr groß sein, und die Tiere können bei Störung heftig reagieren. Deshalb sollte die Entfernung oder Behandlung von Nestern nicht durch Laien erfolgen.

Eine weitere diskutierte Spezialmethode sind Paintball-Systeme. Dabei können schwer erreichbare Nester aus größerer Entfernung markiert oder behandelt werden. Das kann besonders bei Nestern in Baumkronen interessant sein, bei denen ein direkter Zugang schwierig oder gefährlich ist. Solche Methoden hängen jedoch stark von technischer Genauigkeit, rechtlicher Zulässigkeit und Umweltverträglichkeit ab und sind daher eher als professionelle Spezialanwendung zu verstehen.

2. Maßnahmen, die der Imker direkt am Bienenstand ergreifen kann

© LEONIDAS CHARISTOS

Neben der allgemeinen Bekämpfung gibt es Maßnahmen, die Imkerinnen und Imker direkt an ihren eigenen Bienenvölkern einsetzen können. Diese Maßnahmen beseitigen zwar meist nicht die Hornissenpopulation insgesamt, können aber den unmittelbaren Jagddruck am Flugloch reduzieren und damit die Belastung der Bienenvölker senken.

Wichtig sind Fluglochvorrichtungen, Schutzkäfige, Lüftungsgitter oder sogenannte Maulkörbe. Diese Vorrichtungen verändern den Bereich vor dem Flugloch so, dass Hornissen nicht mehr direkt vor dem Eingang jagen können. Die Bienen erhalten dadurch eine geschütztere Zone zum Starten und Landen. Gleichzeitig müssen die Vorrichtungen so gestaltet sein, dass der normale Flugverkehr, die Belüftung und die Stocktemperatur nicht negativ beeinflusst werden. Besonders bei Hitze oder starken Völkern muss darauf geachtet werden, dass keine Überhitzung entsteht.

Auch das Anpassen der Fluglochgröße kann hilfreich sein. Kleinere oder geschützte Fluglöcher sind für Bienen besser zu verteidigen und erschweren Hornissen den direkten Zugriff. Dabei muss jedoch ein Gleichgewicht gefunden werden: Das Flugloch darf nicht so stark eingeengt werden, dass der Bienenflug behindert wird oder sich Stau und Stress am Eingang entwickeln.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Völker möglichst stark und vital zu halten. Gesunde, starke Völker können sich besser verteidigen und reagieren stabiler auf äußeren Druck. Dazu gehören eine gute Varroakontrolle, ausreichende Futterversorgung, passende Beutenführung und eine gute Standortwahl. Schwache Völker sind dagegen besonders gefährdet, da sie weniger Bienen zur Verteidigung haben und schneller in ihrer Sammelaktivität eingeschränkt werden.

Der Imker kann außerdem durch Monitoring und Meldung von Hornissensichtungen zur allgemeinen Bekämpfung beitragen. Werden Hornissen regelmäßig am Stand beobachtet, kann die Flugrichtung dokumentiert werden. Auch Fotos, Fundorte und Uhrzeiten können hilfreich sein. Solche Informationen können an zuständige Meldestellen oder Behörden weitergegeben werden und helfen dabei, mögliche Neststandorte einzugrenzen.

Wichtig ist jedoch, dass Maßnahmen am Bienenstand nicht isoliert betrachtet werden. Ein Fluglochschutz kann den Druck auf einzelne Völker reduzieren, ersetzt aber nicht die Suche und Entfernung von Nestern. Umgekehrt hilft eine Nestentfernung wenig, wenn in einem Gebiet mehrere Nester vorhanden sind oder neue Hornissen nachkommen. Deshalb ist ein kombiniertes Vorgehen am sinnvollsten: Der Imker schützt seine Völker direkt am Stand, während Behörden, Fachstellen oder geschulte Teams für Monitoring, Nestlokalisierung und fachgerechte Bekämpfung zuständig sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Management des Predatorendrucks durch Hornissen aus zwei Ebenen bestehen sollte. Die generelle Bekämpfung umfasst Monitoring, Drohneneinsatz, Telemetrie, KI-gestützte Erkennung und professionelle Nestentfernung. Die Maßnahmen des Imkers konzentrieren sich dagegen auf den direkten Schutz der Bienenvölker durch Fluglochvorrichtungen, Schutzkäfige, angepasstes Fluglochmanagement, starke Völker und die Meldung von Sichtungen. Erst die Kombination dieser Ansätze ermöglicht ein wirksames und nachhaltiges Management.

Hinweis


Bei anhaltend hohem Prädationsdruck kann ein Standortwechsel in Betracht gezogen werden
Die Verwendung von (selektiven) Fallen am Bienenstand ist in Deutschland gemäß § 4 Abs. 1 BArtSchV verboten!

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