Kontrollen auf Bienenkrankheiten vor der Standortverlegung von Bienenvölkern

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Kontrollen auf Bienenkrankheiten vor der Standortverlegung von Bienenvölkern


Praxis aus dem Themenbereich: Gute imkerliche Praxis/Verhinderung der Krankheitsübertragung beim Umsetzen von Bienen oder Rähmchen

Gesundheitszeugnis

Inspektion der Bienenvölker

Inspektiere jeden Bienenvolk sorgfältig auf Anzeichen von Krankheiten wie Varroamilben, Amerikanischer oder Europäischer Faulbrut, Nosema und anderen Infektionen.

Achte dabei auf abnormales Verhalten der Bienen, ungewöhnliche Brutmuster oder andere Anomalien (verkürzter Hinterleib, verkrüppelte Flügel).

Gesundheitszeugnis

Bevor Bienenvölker in einen anderen Verwaltungsbezirk wandern dürfen, ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis eines Bienensachverständigen erforderlich. Dieses Zeugnis bestätigt, dass die Bienenvölker frei von ansteckenden Krankheiten sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ohne dieses Zeugnis ist eine Wanderung der Bienenvölker nicht gestattet.

Vor dem Wandern der Bienenvölker muss dem zuständigen Veterinäramt die Anzahl der Völker und deren Standort gemeldet werden. Diese Informationen sind wichtig für die Überwachung und Kontrolle von Bienenvölkern, insbesondere im Hinblick auf die Ausbreitung von Krankheiten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Dazu ist eine Bienenprobe, eine Brutprobe und eine Futterkranzprobe erforderlich. Damit kann festgestellt werden, ob die Bienenvölker infiziert sind.

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